Was ist ein P-Konto und wie funktioniert es?

P-Konto steht kurz für Pfändungsschutzkonto. Im Falle einer Pfändung schützt dieses besondere Girokonto das Guthaben des Kontoinhabers, was bei einem „normalen“ Girokonto nicht mehr zutrifft. Durch das P-Konto ist jeden Monat ein Betrag in Höhe von 1.133,80 Euro vor Pfändungen geschützt (Stand: Juli 2017). Alle 2 Jahre wird der Freibetrag zudem an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
 
Der Pfändungsschutz wirkt nicht automatisch. Der Kontoinhaber muss selbst aktiv werden und das P-Konto bei der Bank beantragen oder ein bestehendes Konto umwandeln. Jede Bank ist nach Antrag gesetzlich zu der Umwandlung verpflichtet. Wichtig: Jede in Deutschland lebende Person darf nur ein einziges P-Konto besitzen und zeitgleich kein zweites Pfändungsschutzkonto bei einer anderen Bank eröffnen.

 

 

 

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Wer bescheinigt zusätzliche Freibeträge für das P-Konto?

Bescheinigungen für Freibetragserhöhungen kann man bei verschiedenen Stellen beantragen. Dazu zählen unter anderem Arbeitgeber, Rechtsanwälte, Sozialleistungsträger, Steuerberater und Insolvenzberatungsstellen. Allerdings kann es auch sein, dass einige Institutionen die Ausstellung der Bescheinigung verweigern, da im Gesetz keine Verpflichtung dazu festgelegt wurde. Ein zuverlässiges Angebot finden Sie auf P-Konto.de.
 
Die Freibetragsbescheinigungen werden von Banken im Original benötigt. Als Empfehlung sollten die Bescheinigungen frühzeitig beantragt werden, damit sie rechtzeitig an die Bank geschickt werden können. Wie lange die Bescheinigung gültig ist, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Für P-Kontoinhaber von PayCenter sind die Bescheinigungen immer exakt 24 Monate gültig und müssen erst dann wieder erneuert werden.

 

 

 

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Was kostet es ein P-Konto zu eröffnen?

Grundsätzlich muss die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto vonseiten der Banken kostenlos erfolgen. Dies wurde gesetzlich so beschlossen. Denn im Grunde ist das P-Konto nämlich kein eigenständiger Kontotyp, sondern lediglich eine spezielle Zusatzfunktion für ein Girokonto. Seit 2010 müssen alle Banken in der Bundesrepublik für ein bestehendes Girokonto diese Zusatzfunktion anbieten.
 
Bei der MeineGiroKarte werden keine Extragebühren für die Umwandlung oder die Führung des P-Kontos erhoben. Sofern der Kontoinhaber die optionale Kontofunktion gebucht hat, um Überweisungen und Lastschriften auszuführen, kann der Pfändungsschutz kostenfrei online aktiviert werden. Hinzukommt, dass nie eine Schufa- oder Bonitätsprüfung durchgeführt wird, wenn man bei PayCenter ein Girokonto eröffnen möchte.

 

 

 

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Welche Vorteile bietet das P-Konto?

Im Vergleich zum früher geltenden Pfändungsschutz, bei dem ein Kontoinhaber extra beim Gläubiger oder beim zuständigen Gericht einen Freibetrag zum Lebenserhalt beantragen musste, ist beim neuem Pfändungsschutzkonto monatlich generell ein vom Staat festgesetztes Guthaben geschützt. Liegen Pfändungen vor bzw. wird das Girokonto gepfändet, hat ein Schuldner mit der neuen Regelung monatlich ausreichend Geld zur Verfügung.
 
Die P-Konto-Funktion greift erst dann, wenn den Banken eine Pfändung zum Girokonto vorliegt. Folglich kann man ein neues Girokonto gleich vorsorglich als Pfändungsschutzkonto einrichten, ohne dass man mit Einschränkungen oder Nachteilen rechnen muss. Bei Eingang einer Pfändung kann man ein bestehendes Konto aber auch noch nachträglich bis zu 4 Wochen in ein pfändungsfreies Konto umwandeln.

 

 

 

Wann wird ein P-Konto gesperrt?

Das P-Konto wurde in allererster Linie dazu entwickelt, die Menschen vor einer Kontosperrung bei Kontopfändungen zu schützen. Außerdem soll es allen Bürgern die Möglichkeit geben, ein Girokonto zu eröffnen, auch im Falle einer negativen Schufa. Ausnahme: Das Führen von mehreren P-Konten ist gesetzlich untersagt. Dies wäre ein legitimer Grund für eine Kontosperrung seitens der Bank.
 
Sobald eine Kontopfändung durch den Schuldner vollständig bezahlt oder durch den Gläubiger nach Einigung ausgesetzt wurde, kann sich der Kontoinhaber bei PayCenter natürlich entscheiden, die P-Konto-Funktion in seinem persönlichen Onlinebereich zu deaktivieren. Dabei müssen keine speziellen Kündigungsfristen eingehalten werden. Der Antrag auf Kündigung des P-Kontos per Post oder Mail genügt.

 

 

 

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Ein P-Konto sollte immer erst dann beantragt werden, wenn tatsächlich eine Kontopfändung eines Gläubigers bei der Bank vorliegt oder Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Hierüber werden Sie immer innerhalb kürzester Zeit von Ihrer Bank informiert. Ein Antrag auf Pfändungsschutz Ihres Kontos ist immer 4 Wochen rückwirkend, ab Antragsstellung bei der Bank, gültig. Sie laufen so niemals die Gefahr völlig Mittellos dazu stehen.
 
Daher ist davon abzuraten, vorbeugend einen Antrag auf ein Pfändungsschutz Ihres Kontos zu stellen. 
 
 

 

 

Wie kann der Freibetrag für ein P-Konto erhöht werden?

Liegen bestimmte Gegebenheiten vor, kann der Freibetrag obendrein noch erhöht werden. Muss ein Kontoinhaber beispielsweise Unterhaltspflichten nachkommen, steht ihm ein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag zu. Für die erste Person sind dies aktuell genau 426,71 Euro und für jede weitere Person wird der Freibetrag um einen Betrag von je 237,73 Euro pro Monat hochgesetzt. (Stand: Juli 2017).
 
Des Weiteren kann auch Kindergeld, das auf dem Konto eingeht, sowie Geld aus einmaligen Sozialleistungen freigestellt werden. Für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages ist ein spezieller Antrag notwendig, der als Information bei der Bank eingereicht werden muss. Wird das Girokonto nach Einreichung gepfändet, ist das Geld nicht nur bis zum normalen Freibetrag geschützt, sondern die individuellen Zusatzbeträge werden berücksichtigt.

 

 

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